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Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen

Version vom / letzte Aktualisierung am : 09 Februar 2024

Diese allgemeinen Bedingungen gelten zwischen der Gesellschaft PraxySanté, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 20.000 €, deren Hauptsitz sich in 54B rue du Château 92250 La Garenne Colombes befindet, im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 977 739 317 eingetragen, vertreten durch Damien Forest als Generaldirektor,  (nachfolgend als « PraxySanté») und dem Kunden (nachfolgend als der « KUNDE » bezeichnet), der einen Lizenz- und Wartungsvertrag (nachfolgend der « Vertrag ») abgeschlossen hat. PRAXYSANTÉ und der KUNDE werden nachfolgend zusammen als die « Parteien » bezeichnet.

PRÄAMBEL

PRAXYSANTÉ hat eine digitale Lösung konzipiert und entwickelt, die aus verschiedenen funktionalen Modulen besteht und Gesundheitsdaten behandelt, nachfolgend als die « Lösung » bezeichnet.

Die Lösung ist dazu bestimmt, in eine Web-Lösung und/oder eine Anwendung Dritter jedes interessierten Kunden integriert zu werden, um es den Endbenutzern zu ermöglichen, eine umfassende Lösung zu nutzen.

Der KUNDE hat von PRAXYSANTÉ alle erforderlichen Informationen und Ratschläge erhalten, um die Grenzen und Eigenschaften der Lösung zu verstehen.

Er wurde darüber informiert, dass :

·        es seine Aufgabe ist, seine Bedürfnisse zu definieren und zu prüfen, ob die Eigenschaften und Funktionen der Lösung seinen Zielen entsprechen, unter Berücksichtigung der von ihm verfolgten Ziele und der von ihm verwendeten Geräte und anderen Software,

·        er entweder intern oder bei externen Dienstleistern über die spezifischen Fähigkeiten verfügen muss, um die Lösung zu nutzen,

·        die Nutzung der Lösung Gegenstand einer sorgfältigen Überwachung seinerseits sein muss, insbesondere durch einen Verantwortlichen und kompetente Benutzer, die sich der Spezifika der Nutzungsbedingungen der Lösung und insbesondere der rechtlichen und technischen Bedingungen der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten bewusst sind,

·        die Umsetzung und Nutzung der Lösung zu einer Änderung der Organisation und Arbeitsmethoden führen können, für die er die alleinige Verantwortung und Kosten übernimmt.

Der Kunde bestätigt, ein Gesundheitsdienstleister zu sein, um diesen Dienst nutzen zu können, und dass er, wie von der CNIL angegeben, keine Zustimmung von seinen Patienten im Rahmen von Arztbesuchen einholen muss. Siehe https://www.cnil.fr/fr/cnil-direct/question/professionnels-de-sante-avec-le-rgpd-faut-il-recueillir-le-consentement-des

Der Kunde wurde auch darüber informiert und akzeptiert, dass die Lösung bei einem zertifizierten Gesundheitsdaten-Hoster im Sinne des Artikels L 1111-8 CSP gehostet wird, einem Subunternehmer von PRAXYSANTÉ unter den in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen beschriebenen Bedingungen.

Nachdem er sich mit dem Zweck, den Funktionen und den Eigenschaften der Lösung von PRAXYSANTÉ vertraut gemacht hat, hat der KUNDE die Gelegenheit bewertet, eine Nutzungsliste zu erwerben und von Wartungsleistungen zu profitieren, im Hinblick auf seine eigenen Bedürfnisse sowie die seiner Kunden (« Endbenutzer »), und hat sich entschieden, den Vertrag zu unterzeichnen, der aus den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend die « AGB ») und gegebenenfalls aus besonderen Bedingungen und Anlagen besteht.

Gemäß Artikel 1112-1 des Zivilgesetzbuches erklärt und garantiert der KUNDE, dass PRAXYSANTÉ die gesetzliche Informationspflicht gegenüber ihm erfüllt hat.

1.     DEFINITIONEN

Die nachfolgend aufgeführten Begriffe haben für die Parteien die folgenden Bedeutungen :

·        Anomalie : bezeichnet jeden Fehler oder jede Nichtkonformität der Lösung, die unabhängig von einer falschen Verwendung reproduziert werden kann.

·          Blockierender Fehler : wiederholbarer Fehler, der die Nutzung einer oder mehrerer Funktionen der Lösung unmöglich macht,

·          Kritischer Fehler : wiederholbarer Fehler, der die Nutzung aller Funktionen der Lösung ermöglicht, aber in einer für eine oder mehrere davon beeinträchtigten Weise,

·          Geringer Fehler : wiederholbarer Fehler, der die Nutzung der Lösung ermöglicht, aber störend für eine benutzerfreundliche oder optimale Nutzung der betreffenden Funktion ist oder ungewöhnliche Betriebsverfahren erfordert.

·          Quellcodes : bezeichnet die Gesamtheit der Anweisungen und Programmzeilen der Lösung, auf die der Zugriff zur Änderung der Lösung erforderlich ist.

·          Konfiguration : bezeichnet die Gesamtheit der Computerhardware, auf der die Lösung implementiert und genutzt wird. Diese Konfiguration wird vom KUNDEN auf der Grundlage der Empfehlungen von PRAXYSANTÉ eingerichtet und ist den Benutzern und Endbenutzern an der vereinbarten Adresse zugänglich.

·          Konsole : bezeichnet eine Kommunikationsplattform, die über das Internet oder eine mobile Anwendung zugänglich ist.

·          Besondere Bedingungen : vertragliche Bedingungen des Vertrags, die speziell für den KUNDEN gelten.

·          Aktivierungsdatum :  bezeichnet das Datum, an dem ein Endbenutzer sich in der Anwendung registrieren und die Lösung nutzen kann.

·          Dokumentation : bezeichnet die Gesamtheit der standardmäßigen Dokumente im Zusammenhang mit der Lösung, die von PRAXYSANTÉ erstellt und dem KUNDEN auf einem von PRAXYSANTÉ gewählten Medium zur Verfügung gestellt werden.

·          Vertragsdokumente : bezeichnet die Gesamtheit der vertraglichen Dokumente, die die Beziehungen zwischen den Parteien regeln, wie im Artikel "Vertragsdokumente" vorgesehen.

·          Daten : bezeichnet die Daten, die durch die Nutzung der Lösung entstehen und auf den Servern gespeichert sind. Die Datenspeicherungsdienste werden von PRAXYSANTÉ an einen zertifizierten Gesundheitsdaten-Hoster im Sinne von Artikel L 1111-8 CSP in den Bedingungen, die in den AGB beschrieben sind, ausgelagert. Der in den Besonderen Bedingungen oder auf der Website von PRAXYSANTÉ angegebene Tarif gilt für ein Maximum an in Rahmen des Vertrags gespeicherten Daten. Jeder Überschuss an Daten kann Gegenstand einer zusätzlichen Rechnung an den KUNDEN in den in den Besonderen Bedingungen oder auf der Website von PRAXYSANTÉ festgelegten Bedingungen sein.

·          Geringe Änderung : bezeichnet jede Änderung der Lösung, die die Bereitstellung technischer und/oder funktionaler Änderungen der bestehenden Module zur Verfügung stellt, die von PRAXYSANTÉ initiiert werden. Die Bereitstellung der geringen Änderungen ist im Preis des Vertrags enthalten.

·          Wichtige Änderung : bezeichnet jede Änderung der Lösung, die die Lieferung eines oder mehrerer neuer Module in finanziellen Bedingungen umfasst, die von PRAXYSANTÉ mitgeteilt werden.

·          Abonnementformel: bezeichnet die vom KUNDEN gewählte Abonnementformel, die unter anderem die Liste der in der Nutzungsliste enthaltenen Module, das Maximum an Daten, die zwischen den Parteien vereinbarten Preise angibt, wie in den Besonderen Bedingungen oder auf der Website von PRAXYSANTÉ beschrieben.

·          Vertrauliche Informationen : bezeichnet die Informationen, Dokumente, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und Methoden, insbesondere technischer Natur (z. B. Quellcodes, Zeichnungen usw.), kommerzieller, Marketing-, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, die von jeder Partei der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung mitgeteilt werden.

·          Module : bezeichnet die verschiedenen funktionalen Module der Lösung, die von PRAXYSANTÉ konzipiert, entwickelt und herausgegeben werden.

·          Neue Version : bezeichnet die neue Version der Lösung, die von PRAXYSANTÉ im Rahmen der Vertragserfüllung geliefert werden kann. Wenn die neue Version nur geringe Änderungen enthält, ist ihre Lieferung im Preis des Vertrags enthalten, wenn die neue Version der Lösung wichtige Änderungen enthält, wird sie in finanziellen Bedingungen geliefert, die von PRAXYSANTÉ mitgeteilt werden.

·          Wartungsdienste: bezeichnet die Wartungsdienste, die von PRAXYSANTÉ erbracht werden, wie in den Artikeln 12 und 13 dieses Vertrags beschrieben.

·          Regulierung : bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen, die in Frankreich und der Europäischen Union auf den Schutz personenbezogener Daten anwendbar sind, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (im Folgenden "DSGVO" genannt) und das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der Fassung, die während der Vertragslaufzeit gilt und geändert wird (im Folgenden "Gesetz über die Informationsfreiheit" genannt) (zusammen "Regulierung").

·          Server: bezeichnet die Computeranlagen, die mit dem Internet verbunden sind und die Daten hosten. Die Serververwaltung wird von PRAXYSANTÉ an einen zertifizierten Gesundheitsdaten-Hoster im Sinne von Artikel L 1111-8 CSP in den Bedingungen, die in diesem Vertrag beschrieben sind, ausgelagert.

·        Lösung : bezeichnet die von PRAXYSANTÉ entwickelte Lösung, die Module des Typs SDK oder API und eine Internet- oder Mobile-Konsole umfasst, für die PRAXYSANTÉ dem KUNDEN, der sie akzeptiert, eine Nutzungslizenz und Wartungsleistungen unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen gewährt. Die Lösung umfasst die Evolutionen, die neuen Versionen ohne wesentliche Evolution, die von PRAXYSANTÉ bereitgestellt werden können. Die Lösung umfasst die im Rahmen der besonderen Bedingungen aufgeführten Module und die Konsole und ermöglicht es dem KUNDEN, darauf zuzugreifen und sie unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen.

·        Benutzer : bezeichnet das Personal des KUNDEN (z. B. Mitarbeiter, Angestellte, Auftragnehmer usw.), das berechtigt ist, die Lösung unter den im Vertrag und im Rahmen des Abonnementmodells festgelegten Bedingungen zu nutzen.

·        Endbenutzer: bezeichnet die Benutzer, Kunden des KUNDEN, sowie die Patienten, Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Partner der Kunden des KUNDEN, die berechtigt sind, die Lösung nur dann zu nutzen, wenn sie in die Lösung oder Anwendung des KUNDEN integriert ist.

2.     VERTRAGSDOKUMENTE

Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten in absteigender Reihenfolge ihrer rechtlichen Gültigkeit:

·        Die besonderen Bedingungen,

·        Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen,

·        Sowie ihre Anlagen (nicht zwischen ihnen sortiert)

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen in einem dieser Dokumente hat das höherrangige Dokument Vorrang.

Die Tatsache, dass eine Bestimmung in einem untergeordneten Dokument nicht ausdrücklich im höherrangigen Dokument erwähnt wird, berührt nicht ihre rechtliche Gültigkeit.

Die Ausführung des Vertrags impliziert, dass der KUNDE den vorliegenden AGB ohne Vorbehalt zugestimmt hat.

Der KUNDE gilt als informiert über den gesamten Vertrag und hat dessen Bedingungen stillschweigend akzeptiert, ohne Vorbehalt, bei Unterzeichnung.

Die Parteien erkennen an, dass die Annahme des Vertrags durch elektronische Mittel zwischen den Parteien die gleiche Beweiskraft wie eine Vereinbarung auf Papier hat.

PRAXYSANTÉ behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB und ihre Anlagen einseitig zu ändern. Diese Änderungen sind dem Kunden gegenüber nach ihrer Veröffentlichung durch jedes Mittel wirksam.

Jede wesentliche Änderung der AGB und/oder ihrer Anlagen wird dem KUNDEN innerhalb von dreißig (30) Tagen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Im Falle einer Ablehnung der neuen allgemeinen Bedingungen bleibt der KUNDE frei, den Vertrag unter den Bedingungen des Artikels 15 zu kündigen.

3.     GEGENSTAND

Der Gegenstand dieser AGB besteht darin, die Bedingungen und Konditionen für die persönliche und nicht exklusive Nutzungslizenz der Lösung festzulegen, die PRAXYSANTÉ im Rahmen des Vertrags gewährt.

4.     INKRAFTTRETEN - DAUER

Der Vertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

Er wird für eine anfängliche Dauer von zwölf (12) Monaten (nachfolgend die "Anfangsperiode") ab seinem Inkrafttreten geschlossen, sofern in den besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist.

Nach Ablauf dieser anfänglichen Periode und sofern der KUNDE nicht durch Senden eines eingeschriebenen Briefes mit Rückschein oder einer E-Mail unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat kündigt, wird der Vertrag stillschweigend um jeweils zwölf (12) Monate (nachfolgend die "Verlängerungsperiode") verlängert, wobei dieselben Kündigungs- und Verlängerungsbedingungen weiterhin anwendbar sind.

5.      FINANZIELLE BEDINGUNGEN

1.      Vergütung

Die Vergütung von PRAXYSANTÉ wird im Abonnementformular definiert. Sie besteht aus einer monatlichen Gebühr, die die Lieferung der Nutzungs-lizenz für die Lösung sowie die Wartungsleistungen umfasst. Andernfalls gilt der von PRAXYSANTÉ auf seiner Website veröffentlichte Tarif.

Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr hängt von der Anzahl der Endnutzer ab und wird im Abonnementformular spezifiziert.

Der KUNDE erkennt an und akzeptiert, dass PRAXYSANTÉ im Rahmen der Implementierung der Lösung die Anzahl der Nutzer und Endnutzer hat und dass PraxySanté dem KUNDEN entsprechend eine Rechnung ausstellt, die die auf diese Weise von PRAXYSANTÉ berechnete Gebühr betrifft.

2.      Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die monatliche Gebühr wird fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, entweder durch automatische Abbuchung oder durch Banküberweisung, nach Wahl von PRAXYSANTÉ. Die erste Rechnung deckt den Zeitraum von der Aktivierungsdatum bis zum Ende des betreffenden Monats ab und wird daher pro rata temporis berechnet.

Die Preise sind in Euro ausgedrückt und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Preise werden um die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erhöht.

Die Preise verstehen sich inklusive aller Gebühren.

Die Rechnungen werden an die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet.

Jeder Einwand gegen eine Rechnung muss PRAXYSANTÉ innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung, die innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum als erhalten gilt, per E-Mail gemäß den in Artikel 26 beschriebenen Bedingungen mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einwände mehr erhoben werden.

3.      Verzugszinsen

Ausdrücklich und sofern nicht von PRAXYSANTÉ ein Zahlungsaufschub gewährt wird, führt die Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum automatisch und ohne vorherige Mahnung zur Berechnung eines Zinses in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes, zusätzlich zu einer Pauschale von vierzig Euro (40 €), die gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sofort fällig ist.

4.      Preisüberprüfung

Der Preis der monatlichen Gebühr kann jedes Jahr überprüft werden, mindestens auf der Grundlage der folgenden Formel:

R1 = R0 x S1 / S0

R1 = überprüfte Vergütung.

R0 = ursprüngliche Vergütung.

S0 = letzter vom Syntec veröffentlichter Index zum Zeitpunkt der vorherigen Überprüfung oder ursprünglicher Index (Datum des Vertragsabschlusses).

S1 = letzter Syntec-Index, der zum Zeitpunkt der Überprüfung veröffentlicht wurde.

Ungeachtet des Vorherigen erkennt der Kunde an, dass PRAXYSANTÉ sich das Recht vorbehält, im Laufe der vertraglichen Beziehung alle oder einzelne Bestandteile des Preises aus Gründen wie der Weiterentwicklung der Funktionen der Lösung oder des Umfangs der Nutzungsliste zu ändern.

In diesem Fall wird die neue Preispolitik dem KUNDEN auf jede erdenkliche Weise mitgeteilt und gilt ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat. Im Falle einer Ablehnung der neuen Preise bleibt der Kunde frei, seinen Vertrag unter den Bedingungen des Artikels 15 zu kündigen.

Die anwendbaren Tarife sind auf der Website von PRAXYSANTÉ verfügbar

5.      Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsverzugs des KUNDEN aus welchem Grund auch immer und sofern nicht anders von PRAXYSANTÉ vereinbart, werden Artikel 5.3 « Verspätungsinterest » und das folgende Verfahren angewendet:

·         Übersendung eines Mahnschreibens zur Begleichung der unbezahlten Rechnung per AR-LR-E-Mail innerhalb einer Frist von 8 (acht) Werktagen, adressiert von PRAXYSANTÉ an den KUNDEN,

·         Im Falle der Nichtzahlung durch den KUNDEN innerhalb der oben genannten Frist, Aussetzung des Zugangs zur Lösung und zur Konsole des KUNDEN durch PRAXYSANTÉ, die dem KUNDEN per AR-LR-E-Mail mitgeteilt wird,

·         Im Falle der Nichtzahlung durch den KUNDEN innerhalb einer neuen Frist von 8 (acht) Werktagen ab der Mitteilung der Aussetzung, kann PRAXYSANTÉ die Kündigung des Vertrags aussprechen, die dem KUNDEN per AR-LR-E-Mail mitgeteilt wird, ohne Vorankündigung oder Entschädigung irgendeiner Art.

6.      WARNHINWEIS

Bevor der Vertrag abgeschlossen wird, wird der KUNDE darüber informiert, dass er sich um alle notwendigen Ratschläge bemühen und sicherstellen muss, dass die Lösung seinen Bedürfnissen und der Nutzung entspricht, die er damit vorhat.

PRAXYSANTÉ übernimmt keine Verantwortung für Fehler in der Auswahl, der Beurteilung des KUNDEN oder für die Unangemessenheit der Lösung für dessen Bedürfnisse und die der Nutzer und Endnutzer.

Die Lösung muss entsprechend ihrem Zweck verwendet werden, wie in den Vertragsdokumenten und der Dokumentation beschrieben.

Es obliegt dem KUNDEN, sicherzustellen:

·         die Angemessenheit der Lösung für seine Bedürfnisse und die der Nutzer und Endnutzer,

·         die Einhaltung der von PRAXYSANTÉ geforderten technischen Empfehlungen,

·         dass die Nutzer und Endnutzer über die Risiken von Fehlern informiert wurden, die bei der ersten Nutzung der Lösung auftreten können,

·         dass er über die notwendige Kompetenz und qualifiziertes Personal für die Nutzung der Lösung verfügt,

·         dass er genügend Anstrengungen unternimmt, um die Nutzer über die Spezifika der Lösung zu schulen und den Endnutzern die Lösung zu erklären,

·         dass seine eigenen Strukturen, insbesondere die Nutzer, die neuen Bedingungen berücksichtigen, die durch die Nutzung der Lösung entstehen, und gegebenenfalls die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergreifen, damit die Nutzer an der Umsetzung und Nutzung mit der erforderlichen Beteiligung, Zusammenarbeit und Effizienz teilnehmen und die Endnutzer von der Lösung entsprechend ihrem Zweck, ihren Merkmalen und optimal profitieren.

Der KUNDE wurde darüber informiert, dass :

·        im Falle von Störungen bei der Nutzung der Lösung, die zu einer teilweisen Verschlechterung der Daten und/oder Dateien führen, die Wiederherstellung eine Operation ist, deren Erfolg ungewiss ist, und dass diese Operation nur nach einer speziellen Vereinbarung mit PRAXYSANTÉ nach einem solchen Vorfall übernommen werden kann,

·        die Nutzung der Lösung den KUNDEN nicht von der Verpflichtung entbindet, eine Kopie der Daten auf einem Medium seiner Wahl aufzubewahren, um seinen gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen,

·        PRAXYSANTÉ ist nicht verantwortlich für die Bedingungen, unter denen die Benutzer und Endbenutzer die Lösung nutzen,

·        PRAXYSANTÉ übernimmt keine Verantwortung für eine missbräuchliche Nutzung der Lösung.

7.     UMFANG DER EINGERAUMTEN RECHTE

6.     Umfang der Lizenz für die Nutzung der Lösung

PRAXYSANTÉ gewährt dem KUNDEN eine Lizenz für die Nutzung, die aus einem Recht zur Nutzung der Lösung gemäß ihrer Bestimmung und dem im Abonnement-Formular der Besonderen Bedingungen beschriebenen Umfang auf der Konfiguration des KUNDEN besteht.

Das Recht zur Nutzung der Lösung durch den KUNDEN ist auf die Integration der Lösung in seine eigene Lösung oder Anwendung beschränkt, um sie an seine Kunden zu vermarkten und ihnen eine umfassende Lösung anzubieten.

Infolgedessen gewährt diese Nutzungs-Lizenz den Benutzern und Endbenutzern ein Recht zur Nutzung der Lösung nur, wenn sie in die eigene Lösung oder Anwendung des KUNDEN integriert ist.

Dieses Recht ist ein allgemeines, nicht-exklusives, persönliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht, alle Module der Lösung zu nutzen, die im Abonnement-Formular angegeben sind, einschließlich der Anpassungen, der geringfügigen Änderungen, der neuen Versionen ohne die größeren Änderungen.

Dieses Recht umfasst die größeren Änderungen, wenn und nur wenn die Parteien einen Zusatzvertrag zu diesem Zweck geschlossen haben, der das Abonnement-Formular in den Besonderen Bedingungen ändert.  

Dieses Recht ist gültig für die Konfiguration und vorbehalten für den ausschließlichen Gebrauch des KUNDEN, ausgeschlossen für jede andere Entität, Dritte oder Tochter- oder Schwestergesellschaften oder Partner des KUNDEN.

Dieses Recht wird nur für die Dauer des vorliegenden Vertrags gewährt.

Der KUNDE darf, weder direkt noch indirekt, die Lösung oder Rechte an der Lösung an einen Dritten, eine Tochter-, Schwestergesellschaft oder einen Partner, der nicht Vertragspartei ist, zur Verfügung stellen oder übertragen, sei es kostenlos oder entgeltlich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PRAXYSANTÉ auf der Grundlage spezifischer finanzieller Bedingungen.

Abweichend von dem Vorhergehenden kann der KUNDE die Lösung vorübergehend den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen, soweit diese Zurverfügungstellung erforderlich ist, um den gesetzlichen Verpflichtungen des KUNDEN nachzukommen, und dies unter der alleinigen Verantwortung des KUNDEN.

Der KUNDE, die Benutzer und die Endbenutzer erwerben keine anderen Rechte an der Lösung, geistige Eigentumsrechte oder andere, als die durch den Vertrag gewährten.

Der KUNDE verpflichtet sich, alle rechtlichen, vertraglichen, logischen oder technischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzer und Endbenutzer zur Einhaltung der Bedingungen des Vertrags und insbesondere der Grenzen dieser Lizenz zu verpflichten.

Die vorliegende Rechtegewährung führt nicht zu einer Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an den KUNDEN, PRAXYSANTÉ behält die volle und uneingeschränkte Eigentumsrechte an den Modulen, der Lösung, ihren Anpassungen, den neuen Versionen und den Änderungen.

7.     Empfehlungen bezüglich der Konfiguration

PRAXYSANTÉ empfiehlt die technische und materielle Architektur der Konfiguration, die implementiert werden muss, um die Lösung zu nutzen.

8.     Interoperabilität

Gemäß den Bestimmungen des Artikels L.122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum hat der KUNDE das Recht, von PRAXYSANTÉ jederzeit die erforderlichen Informationen zur Interoperabilität der Lösung mit anderen, unabhängig entwickelten Anwendungen oder Software zu erhalten.

Die erforderlichen Informationen zur Interoperabilität der Lösung werden dem KUNDEN auf Anfrage bereitgestellt, die bei PRAXYSANTÉ gemäß den Kommunikationsmodalitäten des Artikels 26 per E-Mail eingereicht wird.

Die Parteien stimmen darin überein, dass die vom KUNDEN erhaltenen Informationen nicht:

·        für andere Zwecke als die Erreichung der Interoperabilität der Anwendungen oder der unabhängig entwickelten Software verwendet werden dürfen,

·        nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn, dies ist für die Interoperabilität der Anwendungen oder der unabhängig entwickelten Software erforderlich,

·        nicht für die Entwicklung, Erstellung oder Vermarktung einer Software verwendet werden dürfen, deren Funktionalitäten und Zweck wesentlich ähnlich sind wie die der Lösung.

9.     Recht und Eigentumsbezeichnung der Lösung

Die Rechte des geistigen Eigentums, die der Lösung zuzurechnen sind, sind das ausschließliche Eigentum von PRAXYSANTÉ.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Rechte und Eigentumsbezeichnungen von PRAXYSANTÉ, die innerhalb der Lösung erwähnt werden, nicht direkt oder indirekt, auch nicht durch Dritte, die mit ihm verbunden sind, zu beeinträchtigen.

8.     ZUGANG ZU DEN QUELLCODES

Der KUNDE darf nur dann auf die Quellcodes der Lösung zugreifen und sie verwenden, wenn PRAXYSANTÉ Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs oder einer Auflösung ist oder wenn PRAXYSANTÉ seine Tätigkeit seit mehr als einem (1) Monat ohne dass ein Nachfolger die Verpflichtungen übernommen hat oder der gerichtliche Verwalter die Fortsetzung des Vertrags beschlossen hat.

9.     STÖRUNGSFREIE NUTZUNGSGARANTIE

PRAXYSANTÉ garantiert dem KUNDEN gegen alle Ansprüche, die von Dritten wegen einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder gewerblichen Rechten vor der Verwendung der Lösung geltend gemacht werden.

In diesem Zusammenhang übernimmt PRAXYSANTÉ alle Schäden und Kosten, zu denen der KUNDE verurteilt werden könnte oder die er im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder einer Vereinbarung mit dem Dritten, der den Anspruch geltend macht, zu zahlen hat, vorausgesetzt, dass der KUNDE PRAXYSANTÉ unverzüglich über die Existenz eines solchen Anspruchs informiert und PRAXYSANTÉ die Führung des Verfahrens und/oder der Verhandlungen mit dem Dritten, der den Anspruch geltend macht, überlässt.

Im Falle eines wie oben beschriebenen Anspruchs kann PRAXYSANTÉ nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:

·        entweder den umstrittenen Teil ändern, um die Verletzung zu vermeiden,

·        oder die Erlaubnis für den KUNDEN erhalten, den umstrittenen Teil weiter zu verwenden,

·        oder eine Ersatzlösung bereitstellen.

Die vorherigen Bestimmungen legen die Grenzen der Haftung von PRAXYSANTÉ in Bezug auf Patenverletzungen und Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung der Lösung fest.

10.  LIEFERBEDINGUNGEN FÜR DIE LÖSUNG

10.  Allgemeine Qualität der Lösung

Die Lösung wird unter Einhaltung der technischen Garantien bereitgestellt, die in dem Artikel "Technische Garantie" genannt sind.

PRAXYSANTÉ wird alle notwendigen technischen Mittel einsetzen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Lösung zu gewährleisten, um den Zugriff und die Nutzung 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche zu ermöglichen, es sei denn in Fällen höherer Gewalt oder Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von PRAXYSANTÉ liegen, und vorbehaltlich etwaiger Ausfälle und Wartungsarbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Lösung erforderlich sind.

PRAXYSANTÉ kann die Lieferung der Lösung ohne Verantwortung und ohne Verschulden unterbrechen, um geplante Wartungsarbeiten durchzuführen, vorausgesetzt, dass der KUNDE vorher per E-Mail oder auf andere Weise informiert wird.

Geplante Wartung umfasst Wartungsarbeiten, die möglichst während der Zeiten mit reduziertem Gebrauch der Lösung durchgeführt werden.

PRAXYSANTÉ verpflichtet sich, im Falle der Nichtverfügbarkeit der Lösung, außerhalb geplanter Wartungsarbeiten, diese so schnell wie möglich nach Feststellung der Nichtverfügbarkeit wiederherzustellen.

Angesichts der Komplexität des Internets, der Ungleichheit der Fähigkeiten der verschiedenen Subnetze, des Zustroms von Benutzern zu bestimmten Zeiten und der verschiedenen Engpässe, auf die PRAXYSANTÉ keinen Einfluss hat, kann PRAXYSANTÉ in keinem Fall für folgendes verantwortlich gemacht werden:

·        die Zugriffsgeschwindigkeiten von der Konfiguration des KUNDEN,

·        externe Verzögerungen,

·        schlechte Übertragungen aufgrund eines Versagens oder einer Fehlfunktion dieser Netze.

In Anbetracht der Art und Komplexität der Technologien, die für die Ausführung des Vertrags eingesetzt werden, verpflichtet sich jede Partei:

·        alle vernünftigerweise möglichen Sorgfalt bei der Ausführung des Vertrags anzuwenden,

·        anzuerkennen, dass die Lösung nicht frei von Störungen, Ausfällen, Unterbrechungen und Nichtverfügbarkeiten sein kann.

Im Falle von Störungen, die auf Elemente zurückzuführen sind, die in der Verantwortung einer der Parteien liegen, verpflichtet sich die andere Partei, diese zu informieren, und diese verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Abhilfe zu schaffen.

Gegebenenfalls werden die Parteien gemeinsam entscheiden, welche Lösung im Rahmen eines Zusatzvertrags umzusetzen ist, wenn diese Lösung eine zusätzliche finanzielle Belastung für PRAXYSANTÉ erfordern würde.

11.  GEWÄHRLEISTUNG FÜR KUNDENDATEN

PRAXYSANTÉ ist in keinem Fall für die Qualität und Relevanz der Daten verantwortlich, die vom KUNDEN über die Lösung verwendet oder erstellt werden.

PRAXYSANTÉ gewährleistet nur die Bereitstellung der Daten in ihrem aktuellen Zustand auf den Servern, die im Rahmen der Lieferung der Lösung an den KUNDEN verwendet oder erstellt werden.

PRAXYSANTÉ kann den Zugang zu allen oder Teilen der Daten unmöglich machen, einschließlich der Trennung des Zugangs zu den Servern, wenn sie aufgrund ihrer alleinigen Ermessensfreiheit davon Kenntnis erlangt hat, dass diese rechtswidrig sind oder dass Tatsachen oder Umstände vorliegen, die auf eine solche Rechtswidrigkeit hindeuten, oder wenn sie durch das anwendbare Recht oder durch eine zuständige Behörde dazu verpflichtet ist.  

PRAXYSANTÉ wird den CLIENT vorher über jede Entscheidung informieren, den Zugang unmöglich zu machen, gemäß diesem Artikel.

12.  Technische Garantie

PRAXYSANTÉ garantiert die Übereinstimmung der Lösung mit den technischen und funktionalen Eigenschaften, wie im Abonnement und in der Dokumentation detailliert beschrieben.

PRAXYSANTÉ verpflichtet sich, die notwendigen Mittel zu ergreifen, um den besten Verfügbarkeitsgrad der Lösung außerhalb der geplanten Wartungsarbeiten anzubieten.

PRAXYSANTÉ kann nicht für ein Ereignis oder eine Nichtverfügbarkeit verantwortlich gemacht werden, die aus :

·        einem Fall höherer Gewalt,

·        der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des CLIENT im Rahmen des Vertrags,

·        einer falschen Verwendung der Lösung durch den CLIENT, seine Benutzer und/oder die Endbenutzer,

·        der fehlenden Reaktion des CLIENT auf die Anfragen von PRAXYSANTÉ,

·        der fehlenden Zusammenarbeit des CLIENT bei der Wiederherstellung der Lösung,

·        einem Ausfall des von PRAXYSANTÉ verwendeten Gesundheitsdaten-Hosts, über die Bestimmungen des allgemeinen Rechts hinaus,

·        im Allgemeinen aus jedem Grund, der außerhalb der vernünftigen Kontrolle von PRAXYSANTÉ liegt.

13.  Aussetzung der Lösung

PRAXYSANTÉ kann die Lieferung der Lösung ganz oder teilweise aussetzen, wenn :

·        eine missbräuchliche Verwendung der Lösung durch einen Benutzer oder einen Endbenutzer vorliegt, die den Betrieb der Lösung und/oder der Server beeinträchtigen kann,

·        eine Anfrage oder ein Ersuchen einer Verwaltungs- oder Justizbehörde bezüglich der im Rahmen der Lieferung der Lösung gehosteten Daten vorliegt.

14.  Rückverteilung

Im Falle der Beendigung der vertraglichen Beziehungen aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich PRAXYSANTÉ, die Daten dem CLIENT in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format zurückzugeben, unter Beachtung der Bedingungen, die durch den von PRAXYSANTÉ bezeichneten zertifizierten Gesundheitsdaten-Host festgelegt werden, was der CLIENT akzeptiert.

Der CLIENT kann gegebenenfalls eine Unterstützung von PRAXYSANTÉ bei der Rückverteilung auf Anfrage erhalten.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rückgabefrist auf einen (1) Monat beschränkt.

15.  Weiterentwicklung der Lösung

PRAXYSANTÉ behält sich das Recht vor, die Lösung frei zu weiterentwickeln, insbesondere aus rechtlichen oder technischen Gründen, nach eigenem Ermessen, um neue Funktionen zu erstellen oder bestehende Funktionen zu verbessern. Jede geringfügige Weiterentwicklung der bereits vom Kunden abonnierten Module kann dem Kunden ohne Vorankündigung ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung oder Mitteilung durch PRAXYSANTÉ auferlegt werden.

PRAXYSANTÉ behält sich auch das Recht vor, das Abonnementmodell zu ändern, um die wesentlichen Weiterentwicklungen der Lösung zu berücksichtigen, nach eigenem Ermessen. In diesem Fall kann PRAXYSANTÉ den Preis entsprechend dem Artikel "Preisüberprüfung" ändern. Der Kunde kann den Vertrag unter den Bedingungen des Artikels 15 kündigen, wenn er die Änderung des Abonnementmodells ablehnt.

Wenn der KUNDE das Abonnementmodell ändern oder die Lösung um neue Module erweitern möchte, die wesentlichen Weiterentwicklungen entsprechen, werden die Parteien einen Anhang zum Vertrag unterzeichnen, der den Preis der Lösungsgebühr ändert, um diese Änderungen zu berücksichtigen und die neuen Module zu integrieren.

Der KUNDE erkennt an, dass der Abschluss des Vertrags nicht von der Bereitstellung neuer Funktionen und/oder neuer Module in der Zukunft abhängt.

11.  VERPF LICHTUNGEN DES KUNDEN

Der KUNDE ist ausdrücklich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Verpflichtungen zu erfüllen.

16.  Nutzung und Sicherheit

Der KUNDE bleibt verantwortlich für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Lösung innerhalb seiner eigenen Anwendungen - Web, Mobil oder anderer - und aller Aufgaben, die von den Mitgliedern seines Personals und allgemein von jedem Subunternehmer, einer physischen oder juristischen Person, die vom KUNDEN beauftragt wird, um im Rahmen der Ausführung des vorliegenden Vertrags und der Nutzung der Lösung tätig zu sein.

Die Verpflichtungen umfassen insbesondere:

-        Die Einhaltung der Spezifikationen der Lösungskonfiguration;

-        Das Verbot der persönlichen Eingriffe des KUNDEN und die Untersagung jeder Person, außer den von PRAXYSANTÉ auf Anfrage des KUNDEN autorisierten Personen, in die Lösung einzugreifen;

-        Die Einhaltung der Empfehlungen der zuständigen lokalen Behörden in Bezug auf Sicherheit, wie z.B. der ANS, der CNIL und der ANSSI in Frankreich ;

-        Die Inanspruchnahme eines zertifizierten Gesundheitsdaten-Hosting-Anbieters im Sinne von Artikel L 1111-8 CSP für das, was ihn betrifft.

17.  Weitere Verpflichtungen

Der KUNDE erklärt, dass er die rechtlichen und regulatorischen Einschränkungen im Bereich der Gesundheitsdaten, denen er im Rahmen der Nutzung der Lösung innerhalb seiner eigenen Anwendungen - Web, Mobil oder anderer - unterliegt, genau kennt. In dieser Hinsicht garantiert der KUNDE, dass die Spezifikationen und Merkmale der Lösung den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen, die für ihn als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter im Sinne der Verordnung gelten, und dass er alle seine Verpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verordnung, erfüllt hat, um die Integration und Nutzung der Lösung durch die Benutzer und Endbenutzer zu ermöglichen.

Der KUNDE erklärt auch, dass er die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen kennt, die für jede Software gelten, die ein medizinisches Gerät im Sinne der Verordnung 2017/745 vom 5. April 2017 über medizinische Geräte, und dass die Bedingungen und Zwecke der Nutzung der Lösung mit seinen eigenen Anwendungen - Web, Mobil oder anderer - in keinem Fall ein medizinisches Gerät darstellen.

12.  WARTUNGSLEISTUNGEN

Die Wartungsleistungen und die Service-Levels (nachfolgend "SLA" genannt) sind in diesem Artikel beschrieben.

PRAXYSANTÉ ist allein berechtigt, die Wartung der Lösung durchzuführen und insbesondere die Anomalien gemäß den Bestimmungen des Artikels L.122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum zu korrigieren.

Die Wartungsleistungen umfassen die korrektive Wartung der Lösung und die Lieferung jeder neuen Version mit Ausnahme der größeren Entwicklungen, wie in Artikel 10 spezifiziert.

Die korrektiven Wartungsleistungen sind dazu bestimmt, die Behebung der Anomalien zu ermöglichen, die der KUNDE bei der Verwendung der Lösung feststellt.

Jeder Antrag des KUNDEN auf Behebung von Anomalien:

·        muss Gegenstand eines Beschreibungsbogens sein, der die Anomalie und den Kontext ihres Auftretens beschreibt und an PRAXYSANTÉ entweder per E-Mail oder im Rahmen des von PRAXYSANTÉ für den KUNDEN bestimmten Ticketing-Tools gerichtet wird,

·        wird ab dem Erhalt eines Anomaliebogens im Ticketing-Tool bearbeitet oder per E-Mail beantwortet, priorisiert nach Art der Anomalie (blockierend, schwerwiegend, geringfügig).

Die Behebung der Anomalien kann die Lieferung einer neuen Version durch PRAXYSANTÉ beinhalten.

18.  Bearbeitung von Eingaben

Der KUNDE meldet die Anomalien, die er feststellt, per E-Mail unter den in Artikel 26 genannten Bedingungen oder über ein Ticketing-Tool, das PRAXYSANTÉ dem KUNDEN zur Verfügung stellt.

Jeder telefonisch gestellte Eingabeantrag muss per E-Mail oder im Ticketing-Tool bestätigt werden, um berücksichtigt zu werden.

19.  Einstufung der Anomalien

Die Einstufung der Art der Anomalie (blockierend, schwerwiegend, geringfügig) wird von PRAXYSANTÉ mit Zustimmung des KUNDEN anhand der Definitionen im Vertrag bei Erhalt des Anomaliebogens vorgenommen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit des KUNDEN über die Einstufung einer Anomalie vereinbaren die Parteien, ihre besten Bemühungen zu unternehmen, um sich auf die Einstufung zu einigen, die am ehesten mit den im Vertrag genannten übereinstimmt.

20.  Behandlung der Anomalien

PRAXYSANTÉ behandelt die vom KUNDEN gemeldeten Anomalien ab dem Zeitpunkt, an dem der KUNDE die Einstufung der Anomalien akzeptiert.

21.  Integrationsbedingungen für Anomaliekorrekturen

Wenn die Korrekturen nicht direkt durch den KUNDEN durch eine einfache Parametrierung angewendet werden können, liefert PRAXYSANTÉ die Korrekturen im Rahmen neuer Versionen.

In Erwartung einer endgültigen Lösung kann PRAXYSANTÉ eine vorläufige Umgehungsstrategie in angemessener Frist vorschlagen, die mit der Art der Schwierigkeit oder Anomalie vereinbar ist.

22.  Sicherung

Es obliegt dem KUNDEN, täglich eine Sicherung aller Daten und Computerprogramme, die seine Konfiguration bilden, durchzuführen und deren ordnungsgemäßen Ablauf zu überwachen, um in der Lage zu sein, sein Computersystem im Falle von Zwischenfällen wiederherzustellen und es PRAXYSANTÉ zu ermöglichen, die im Vertrag vorgesehenen Wartungsleistungen durchzuführen.

Diese Sicherung muss so häufig und regelmäßig wie möglich durchgeführt werden.

13.  AUSGENOMMENE LEISTUNGEN VON DER WARTUNG

Aus dem Umfang der Wartungsleistungen ausgenommen ist die Lösung von Anomalien, die sich aus:

·        Software oder Hardware von Dritten ergeben, die nicht von PRAXYSANTÉ in die Lösung integriert wurden,

·        Änderungen an der Lösung, die vom KUNDEN, einem Dritten oder einer anderen Einheit als PRAXYSANTÉ vorgenommen wurden,

·        einer nicht konformen Verwendung der Lösung durch den KUNDEN,

·        einem Mangel an Schulung der Benutzer,

·        einem Mangel an Erklärung gegenüber den Endbenutzern,

·        einem Defekt in der Integrität der Daten des KUNDEN.

PRAXYSANTÉ kann seine Wartungsleistungen in den folgenden Fällen nicht erbringen:

·        Änderung der gesamten oder teilweisen Konfiguration, auf der die Lösung betrieben wird, was die Lösung nicht kompatibel mit der Konfiguration macht, sofern nicht vorher von PRAXYSANTÉ zugestimmt wurde,

·        Installation der Lösung auf einer neuen Konfiguration ohne Zustimmung von PRAXYSANTÉ,

·        Störungen oder Fehlfunktionen, die die Konfiguration beeinträchtigen, auf der die Lösung installiert ist, oder allgemeiner die IT-Umgebung, in der die Lösung betrieben wird (einschließlich Stromversorgung und Telekommunikationsnetz),

·        Fehlen einer zuverlässigen Sicherung, die vom KUNDEN in den letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.

PRAXYSANTÉ berechnet seine Eingriffe nach dem tatsächlich aufgewendeten Zeitraum zum geltenden Tarif, wenn PRAXYSANTÉ für:

·        die oben genannten Ausnahmen,

·        eine Unterstützung bei der Bauherrenverantwortung,

PRAXYSANTÉ ist in keinem Fall verpflichtet, die Lösung zu ändern, um Störungen oder Einschränkungen von Software oder Hardware von Dritten zu beheben, die nicht von PRAXYSANTÉ in seine Lösung integriert wurden.

14.  GEISTIGES EIGENTUM

PRAXYSANTÉ bleibt Inhaber der Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Module und die Lösung.

Ebenso verhält es sich mit Marken, Patenten, Namen, Abkürzungen, Logos, Farben, Grafiken oder anderen Zeichen, die von PRAXYSANTÉ verwendet oder umgesetzt werden könnten.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Rechte am geistigen Eigentum von PRAXYSANTÉ nicht für andere Zwecke als die Nutzung der Module und der Lösung und/oder im Auftrag Dritter ohne die Zustimmung von PRAXYSANTÉ zu verwenden oder auszunutzen.

Der KUNDE verpflichtet sich, keine Patente anzumelden und/oder keine Maßnahmen jeder Art für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten in Bezug auf das Know-how und die Rechte am geistigen Eigentum von PRAXYSANTÉ zu ergreifen.

Aufgrund der erheblichen finanziellen, materiellen und personellen Investitionen, die PRAXYSANTÉ getätigt hat, und auch aufgrund des Eindrucks und der Originalität der Entwicklungen, insbesondere der Software, die PRAXYSANTÉ für die Konzeption und Entwicklung der Lösung im Rahmen der Vertragsausführung und allgemein im Rahmen seiner Tätigkeit durchgeführt hat, anerkennt und akzeptiert der KUNDE, dass PRAXYSANTÉ alleinige Inhaberin aller Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Modelle und Algorithmen der Lösung ist, einschließlich im Rahmen der Nutzung der vom KUNDEN im Rahmen der Nutzung der Lösung generierten Daten.

In dieser Eigenschaft ist PRAXYSANTÉ während der gesamten Vertragslaufzeit und nach Vertragsablauf aus welchem Grund auch immer berechtigt, die Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu nutzen, insbesondere um zur Forschung und Entwicklung der Lösung beizutragen, um die Leistung, die Modelle und Algorithmen zu verbessern, die von PRAXYSANTÉ im Rahmen der Module der Lösung oder einer anderen von PRAXYSANTÉ herausgegebenen Lösung entwickelt und trainiert wurden, ohne dass der KUNDE irgendein Recht am geistigen Eigentum in Bezug auf seine Elemente geltend machen kann.

Im Allgemeinen anerkennt der KUNDE, dass er keine Rechte am geistigen Eigentum an der Lösung, ihren Modulen, Anpassungen, neuen Versionen und/oder Weiterentwicklungen oder den Modellen und/oder Algorithmen, die sie bilden, erwirbt, außer dem Recht auf Nutzung, das im Rahmen der in diesem Vertrag definierten Nutzungsrecht eingeräumt wird und nur für die Dauer dieses Vertrags.

15.  KÜNDIGUNG - AUFLÖSUNG

23.  Vorzeitige Kündigung

Die Kündigung dieses Vertrags kann von einer der Parteien durch E-Mail erfolgen, gemäß den in Artikel 26 beschriebenen Bedingungen, spätestens einen (1) Monat vor dem Ablauf der anfänglichen oder verlängerten Frist, was zum Ende des Vertrags am Ende der laufenden Periode führt.

Der KUNDE kann die vorzeitige Auflösung des Vertrags verlangen, wenn PRAXYSANTÉ die Preise oder den Umfang der Lizenz ändert. In diesem Fall endet der Vertrag am Ende des laufenden Monats.

Die Verpflichtung jeder Partei, einen Versuch der Schlichtung unter den in Artikel 27 "Vorherige Schlichtung" festgelegten Bedingungen durchzuführen, gilt nicht für diesen Artikel.

24.  Auflösung wegen Vertragsverletzung

Wenn eine Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zustellung eines eingeschriebenen Briefes oder einer E-Mail mit Empfangsbestätigung, die die Verletzung mitteilt, abgestellt wird, kann die andere Partei die Auflösung des Vertrags vollständig oder teilweise ohne Vorliegen eines Versuchs der Schlichtung unter den in Artikel 27 "Vorherige Schlichtung" festgelegten Bedingungen dieses Vertrags erklären, ohne dass dies die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beeinträchtigt, die diese geltend machen kann.

25.  Auflösung aus besonderen Gründen

Darüber hinaus kann jede Partei die Auflösung des Vertrags vollständig oder teilweise vorzeitig und ohne Vorliegen eines Versuchs der Schlichtung unter den in Artikel 27 "Vorherige Schlichtung" festgelegten Bedingungen dieses Vertrags durch Zustellung einer E-Mail erklären, die den Grund angibt, spätestens gemäß den in Artikel 26 beschriebenen Bedingungen, in den Fällen, in denen einer der folgenden Gründe vorliegt:

·        Erhebliches Risiko für den Ruf einer der Parteien;

·        Festgestellte rechtliche oder regulatorische Nichtkonformität durch eine endgültige Entscheidung einer zuständigen Behörde oder eines zuständigen Gerichts;

PRAXYSANTÉ hat darüber hinaus ein Recht zur Auflösung unter den Bedingungen dieses Artikels, wenn es zu einer Änderung der Kontrolle des KUNDEN im Sinne der Bestimmungen des Artikels L 233-3 des Handelsgesetzbuchs kommt.

16.  FOLGEN DER BEENDIGUNG DER VERTRAGLICHEN BEZIEHUNGEN

Nach Ablauf des Vertrags oder im Falle der Auflösung aus welchem Grund auch immer, stellt der KUNDE die Nutzung der Lösung am Ende der Vertragslaufzeit oder am in der Mitteilung über die Beendigung der vertraglichen Beziehungen festgelegten Zeitpunkt ein, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Der KUNDE wird eine Frist von 2 (zwei) Tagen haben, um die Lösung aus der Konfiguration zu löschen.

Der KUNDE muss innerhalb dieser Frist PRAXYSANTÉ schriftlich bestätigen, dass diese Löschungen durchgeführt wurden.

Der KUNDE wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um seine Benutzer und Endbenutzer über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu informieren.

Die Gesamtheit der Beträge, die PRAXYSANTÉ vom KUNDEN zum Zeitpunkt der Kündigung geschuldet werden, wird sofort fällig.

Die Artikel 1 "Definitionen", 7 "Umfang der gewährten Rechte", 14 "Geistiges Eigentum", 18 "Haftung", 20 "Vertraulichkeit", 21 "Schutz personenbezogener Daten" und 28 "Gesetz und Gerichtsstand" des Vertrags bleiben über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien hinaus in Kraft, unabhängig vom Grund.

17.  HÖHERE GEWALT

Sobald ein Ereignis höherer Gewalt oder ein Fall höherer Gewalt im Sinne der Bestimmungen des Artikels 1218 des Zivilgesetzbuches eintritt und innerhalb von acht (8) Tagen nach diesem Ereignis, verpflichtet sich jede Partei, dies der anderen Partei per E-Mail zu melden, um die Fortsetzung des Vertrags zu ermöglichen.

Zunächst werden die Fälle höherer Gewalt die Ausführung des vorliegenden Vertrags aussetzen.

Wenn die Fälle höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauern, vereinbaren die Parteien, sich zu treffen, um die Bedingungen für die Beendigung des vorliegenden Vertrags festzulegen.

Keine der Parteien kann für eine Verletzung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags verantwortlich gemacht werden, wenn diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.

18.  HAFTUNG

Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass:

·         PRAXYSANTÉ ist bei der Ausführung seiner Verpflichtungen einem Mittelobligationsverhältnis unterworfen,

·         PRAXYSANTÉ wird für alle direkten Schäden, die der KUNDE aufgrund einer nachweisbaren vertraglichen Verletzung erleidet, die ausschließlich PRAXYSANTÉ zuzurechnen ist, verantwortlich sein,

·         indirekte Schäden wie insbesondere Handelsschäden, Auftragsverluste, jegliche geschäftliche Störungen, Gewinnausfälle oder Schäden am Markenimage berechtigen nicht zu einer Entschädigung durch PRAXYSANTÉ,

·         jede Klage, die von Benutzern, Endbenutzern oder Dritten gegen den KUNDEN wegen der von ihm auf der Grundlage der Lösung angebotenen Dienstleistungen und/oder Leistungen eingereicht wird, stellt einen indirekten Schaden dar und berechtigt somit nicht zu einer Entschädigung durch PRAXYSANTÉ. Unbeschadet dessen kann die Haftung von PRAXYSANTÉ in den Fällen, in denen der KUNDE von einem Dritten wegen der Nutzung der Lösung in Anspruch genommen wird, unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts geltend gemacht werden,

·         PRAXYSANTÉ kann nicht für jegliche Ausfälle des Datenhosts verantwortlich gemacht werden,

·         die Haftung von PRAXYSANTÉ ist in jedem Fall auf den Betrag der letzten von PRAXYSANTÉ vereinnahmten jährlichen Gebühr für die Lösung beschränkt, und zwar für alle Schadensfälle zusammen,

Darüber hinaus wird der KUNDE im Rahmen der Ausführung des Vertrags allein verantwortlich sein:

·         für die Integration, Umsetzung und Nutzung der Lösung in Verbindung mit und/oder innerhalb seiner eigenen Anwendungen - Web, Anwendung oder anderer,

·          der Einhaltung und Konformität der Implementierung und Nutzung der Lösung in Verbindung mit und/oder innerhalb ihrer eigenen Anwendungen - Web, Anwendung oder anderer im Rahmen der Verordnung und der Verordnung 2017/745 vom 5. April 2017 über Medizinprodukte,

·          der Fehler oder Störungen, die durch die von ihm produzierten und/oder verwendeten Daten und die Elemente der Konfiguration, die im Rahmen der Verwendung der Lösung implementiert werden, verursacht werden können,

·          im Allgemeinen, aller Folgen, die mit den Bedingungen für die Verwendung und den Betrieb der Lösung durch die Benutzer und die Endbenutzer verbunden sind.

19.  VERSICHERUNG

Die Parteien bestätigen, dass sie eine Haftpflicht-, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung haben, um die finanziellen Folgen der durch sie verursachten Sach- und Personenschäden zu decken, die durch ein Ereignis verursacht werden, das insbesondere durch ihre Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer während der Ausführung des Vertrags verursacht wird.

20.  VERTRAULICHKEIT

Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei während der gesamten Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 10 (zehn) Jahren nach Ablauf des Vertrags weder zu verwenden noch offenzulegen oder auf andere Weise mitzuteilen.

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich jede Partei, die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen aufwendet.

Die Parteien verpflichten sich,:

·          eine Offenlegung dieser vertraulichen Informationen außerhalb ihres Unternehmens zu verhindern, es sei denn, eine der Parteien muss sie im Rahmen der Vertragsausführung ihren Vertragspartnern mitteilen,

·          weder ganz noch teilweise Dokumente zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, die vertrauliche Informationen enthalten oder darstellen können,

·          alle vertraulichen Dokumente, unabhängig von ihrer Art, die ihnen von der anderen Partei übergeben wurden, nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags an die andere Partei zurückzugeben oder zu vernichten,

·          die Informationen nur für die Zwecke der Vertragsausführung zu verwenden.

Die Parteien stimmen zu, dass die Bestimmungen dieses Artikels nicht für Informationen gelten, die:

·          der anderen Partei durch Veröffentlichung oder auf andere Weise bekannt werden, ohne dass die Partei, die sie erhalten hat, ihre Verpflichtungen verletzt hat, oder

·          von der Partei, die sie erhält, unabhängig entwickelt werden oder für ihre Rechnung durch Personen, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen der anderen Partei haben, oder

·          Gegenstand einer allgemeinen Verbreitung durch die Partei sind, die sie mitteilt, ohne besondere Einschränkungen, oder

·          Gegenstand einer Verbreitung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung sind.

Die Vertragsdokumente gelten als vertrauliche Informationen im Sinne dieses Artikels.

Die Parteien verpflichten sich, ihre Methoden und Kenntnisse als vertrauliche Informationen zu behandeln und nur für die strengen Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Lösung zu verwenden. Es wird davon ausgegangen, dass jede Partei der alleinige Eigentümer der Elemente ihres Know-hows bleibt.

Abweichend von dem Vorhergehenden kann jede der Parteien die Existenz des vorliegenden Vertrags als kommerzielle Referenz angeben.

21.  SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen verpflichten sich die Parteien, die geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu beachten, die auf die im Rahmen der Ausführung des vorliegenden Vertrags durchgeführten Datenverarbeitungen anwendbar sind.

Die Parteien stimmen darin überein, dass die Bereitstellung der Lösung die Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere Gesundheitsdaten erfordert.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich zwischen den Parteien festgelegt, dass der KUNDE der Verantwortliche für die Verarbeitung oder der Vertreter des Verantwortlichen für die Verarbeitung bleibt und die vollständige Kontrolle über die personenbezogenen Daten behält, die er sammelt und verarbeitet, während PRAXYSANTÉ nur als Auftragsverarbeiter im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten handelt, die in Artikel 1 "Definitionen" der AGB definiert und als die Vorschriften bezeichnet sind.

Die Bestimmungen des Datenschutzabkommens legen die Bedingungen fest, unter denen PRAXYSANTÉ als Auftragsverarbeiter sich verpflichtet, im Namen und auf Rechnung des KUNDEN, der der Verantwortliche für die Verarbeitung oder der Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen für die Verarbeitung ist, die Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Ausführung des Vertrags durchzuführen.

Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen kann PRAXYSANTÉ auch personenbezogene Daten des KUNDEN als Verantwortlicher für die Verarbeitung verarbeiten. Dies betrifft die Verwaltung der Geschäftsbeziehung und des Vertrags, die Rechnungsstellung, die Unterstützung bei der Verwendung der Lösung.

PRAXYSANTÉ verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des KUNDEN, die auf diese Weise gesammelt werden, für die streng notwendige Dauer zur Erreichung des Zwecks der Verarbeitungen aufzubewahren, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die personenbezogenen Daten des KUNDEN, die von PRAXYSANTÉ gesammelt und verarbeitet werden, können an Dritte, einschließlich Auftragsverarbeiter von PRAXYSANTÉ, weitergegeben werden.

Die von den Verarbeitungen betroffenen Personen haben verschiedene Rechte im Rahmen des Schutzes personenbezogener Daten, die durch eine an dpo@praxysante.fr adressierte E-Mail ausgeübt werden können.

Der KUNDE kann außerdem die Seite mit der Datenschutzpolitik von PRAXYSANTÉ aufrufen, die auf der Website von PRAXYSANTÉ verfügbar ist.

22.  ETHIK UND KONFORMITÄT

Jede Partei erklärt, garantiert und verpflichtet sich, dass im Zusammenhang mit diesem Vertrag:

- Weder sie noch ihre Leiter, Mitarbeiter, Agenten, Auftragsverarbeiter oder jede andere Person, die in ihrem Namen handelt, Korruption gegenüber den Leitern, Mitarbeitern, Agenten, Auftragsverarbeitern der anderen Partei oder jeder anderen Person, die im Namen und auf Rechnung der anderen Partei handelt, begangen haben oder begehen werden; und

- Sie angemessene Anti-Korruptionsregeln oder -politiken und Kontrollen eingeführt und aufrechterhält, um Korruptionsakte innerhalb ihrer Organisation zu verhindern und zu erkennen, unabhängig davon, ob diese von ihren Leitern, Mitarbeitern, Agenten, Auftragsverarbeitern oder jeder anderen Person, die in ihrem Namen handelt, durchgeführt werden.

Soweit dies durch das geltende Recht erlaubt ist, verpflichtet sich jede Partei, der anderen Partei unverzüglich zu melden, sobald sie davon Kenntnis erlangt oder vernünftige Gründe hat, zu vermuten, dass eine im Rahmen dieses Vertrags durchgeführte Tätigkeit gegen diesen Artikel oder gegen jedes andere Anti-Korruptionsgesetz oder jede andere Anti-Korruptionsvorschrift, wie im französischen Strafgesetzbuch definiert, verstößt oder verstoßen könnte.

23.  NICHT-ABWERBUNG VON PERSONAL

Jede Partei verzichtet, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, darauf, einem Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt ein Arbeitsangebot zu machen oder ihn in ihren Dienst zu nehmen, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses, auch wenn die ursprüngliche Kontaktaufnahme durch den Mitarbeiter erfolgt.

Diese Verzichtserklärung bleibt während der gesamten Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Monaten ab dem Zeitpunkt der Kündigung oder Beendigung des Vertrags aus jedem Grund gültig.

Wenn eine der Parteien sich nicht an diese Verpflichtung hält, verpflichtet sie sich, der anderen Partei eine Entschädigung zu zahlen, die den Bruttobezügen (Gehalt plus Sozialabgaben) des abgeworbenen Mitarbeiters für die 12 (zwölf) Monate vor seinem Ausscheiden entspricht.

24.  KOMMERZIELLE REFERENZ

PRAXYSANTÉ kann den Namen des KUNDEN oder diesen als kommerzielle Referenz in jedem Medium, insbesondere im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen PRAXYSANTÉ und seinen Prospekten oder Kunden, nennen.

25.  VERTRAGSÜBERTRAGUNG

Der Vertrag wurde im Hinblick auf die Person des KUNDEN abgeschlossen. Folglich kann er ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PRAXYSANTÉ nicht übertragen werden.

26.  VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Jede Partei verpflichtet sich, keine Verpflichtung im Namen oder für Rechnung der anderen Partei einzugehen.

Jede Partei bleibt allein verantwortlich für ihre Handlungen, Behauptungen, Verpflichtungen, Leistungen, Produkte und Mitarbeiter.

Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit, und im Falle einer Auslegungsschwierigkeit zwischen einer der Überschriften am Anfang der Klauseln und dem Inhalt einer der Klauseln werden die Überschriften als nicht existent erklärt.

Es wird betont, dass der Vertrag das gesamte Abkommen zwischen den Parteien hinsichtlich seines Gegenstands darstellt und Vorrang vor allen anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf, den Verkauf oder die Dienstleistungen einer der Parteien oder vor jedem anderen Verpflichtung, jeder Erklärung oder jedem anderen vorherigen Abkommen zwischen den Parteien mit demselben Gegenstand hat.

Wenn eine der Bestimmungen des Vertrags gegenüber einer geltenden Rechtsvorschrift oder einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung nichtig ist, gilt sie als nicht geschrieben, ohne dass dies die Nichtigkeit des Vertrags oder die Gültigkeit seiner anderen Bestimmungen beeinträchtigt.

Die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel des Vertrags nicht geltend macht oder deren Nichterfüllung duldet, sei es dauerhaft oder vorübergehend, kann nicht als Verzicht auf die Rechte, die sich aus dieser Klausel für diese Partei ergeben, interpretiert werden.

Jede Mitteilung im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung, der Anwendung oder der Kündigung des Vertrags muss an die andere Partei unter Verwendung der von der anderen Partei bei der Unterzeichnung der Nutzungslicenz für die Lösung mitgeteilten E-Mail-Adressen gerichtet werden. Für PRAXYSANTÉ sind die E-Mail-Adressen wie folgt:

Für PRAXYSANTÉ:

·        Für die Rechnungsstellung & Vertrag: admin@praxysante.fr

·        Für die Wartung:  support@praxysante.fr

27.  VORHERIGE SCHLICHTUNG

Im Falle eines Streits zwischen ihnen über die Auslegung oder Durchführung des Vertrags und außerhalb der Fälle der Nichteinhaltung der Zahlungsfristen bemühen sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung für ihren Streit in angemessener Zeit zu finden.

Zu diesem Zweck kann eine Partei, sobald sie einen Streit mit der anderen Partei feststellt, die Einberufung einer Sitzung beantragen, um die Regelung der Frage, die Gegenstand des Streits ist, zu diskutieren.

Diese Einberufung wird auf alle Weise durchgeführt. Diese Versammlung findet innerhalb einer maximalen Frist von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Datum der Zustellung der Anfrage statt, die per E-Mail übermittelt wird.

Wenn innerhalb dieser Frist von 15 (fünfzehn) Tagen keine Lösung gefunden wird, die durch eine schriftliche und von den Vertretern der Parteien unterzeichnete Vereinbarung bestätigt wird, oder wenn die Versammlung nicht stattgefunden hat, gilt das Schlichtungsverfahren als beendet.

28.  RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT

Der Vertrag unterliegt französischem Recht.

FÜR JEDE ENTSTEHENDE STREITIGKEIT ZWISCHEN IHNEN ÜBER DIE AUSLEGUNG ODER DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS UND NACH EINER VERSUCHTEN FREUNDLICHEN SCHLICHTUNG, WIRD AUSDRÜCKLICH DIE ZUSTÄNDIGKEIT DEM HANDELSGERICHT IN PARIS TOWEISE ZUGEWIESEN, UNABHÄNGIG VON DER ANZAHL DER BEKLAGTEN ODER DER RECHTSMITTEL, AUCH FÜR DRINGLICHE ODER KONSERVATORISCHE VERFAHREN, IM WESEN ODER AUF ANTRAG.

ANHANG : Dienstleistungen für die Speicherung von Gesundheitsdaten

Im Rahmen dieses Anhangs wird PRAXYSANTÉ als Unterauftragnehmer bezeichnet.

1.     GEGENSTAND DES ANHANGS

Dieser Anhang hat den Zweck, die Bedingungen zu definieren, unter denen der Unterauftragnehmer sich verpflichtet, die personenbezogenen Daten, die im Vertrag definiert sind, im Auftrag des Kunden zu speichern.

Diese Vereinbarung wurde unter Beachtung der Bestimmungen der Artikel 28, 32 und des Kapitels V der DSGVO erstellt.

Im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen verpflichten sich die Parteien, die geltende Regulierung für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten.

2.     INKRAFTTRETEN UND DAUER

Der Anhang tritt ohne Vorbehalt zwischen den Parteien am Tag der Unterzeichnung des Vertrags in Kraft und gilt für die Dauer des Vertrags.

Die in diesem Anhang definierten Verpflichtungen, die eine rechtliche Grundlage in der Regulierung haben, bleiben nach Ablauf der Dauer des Anhangs bestehen, bis alle Rechtsansprüche, die aufgrund der Regulierung geltend gemacht werden können, verjährt sind.

3.     DIENSTLEISTUNGSBESCHREIBUNG

Der Kunde beauftragt den Unterauftragnehmer mit der Speicherung der für die Erbringung der im Vertrag genannten Operationen auf personenbezogenen Daten erforderlichen Daten.

Der Kunde akzeptiert, dass der Unterauftragnehmer einen weiteren Unterauftragnehmer als zertifizierten Datenhoster für Gesundheitsdaten (den  « Hoster »)

4.          WEITERE UNTERAUFTRAGUNG

Der oder die weiteren Unterauftragnehmer sind verpflichtet, die Verpflichtungen des Vertrags einzuhalten, einschließlich der Verpflichtungen im Namen und nach den Anweisungen des Kunden.

Es obliegt dem Unterauftragnehmer, sicherzustellen, dass der oder die weiteren Unterauftragnehmer dieselben Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bieten, um sicherzustellen, dass die Speicherung den Anforderungen des Kassensicherheitspakets und der Regulierung entspricht. Wenn der oder die weiteren Unterauftragnehmer ihre Datenschutzpflichten nicht erfüllen, bleibt der Unterauftragnehmer gegenüber dem Kunden und dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung vollständig verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen durch den oder die weiteren Unterauftragnehmer.

Bereits jetzt autorisiert der KUNDE den Einsatz der Gesellschaft GOOGLE Irlande als nachgelagerten Auftragsverarbeiter im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen zur Speicherung von Gesundheitsdaten im Sinne von Artikel L 1111-8 CSP für die 6 Servicelevel.

Der Auftragsverarbeiter kann einen nachgelagerten Auftragsverarbeiter hinzufügen oder ersetzen. In diesem Fall verpflichtet er sich, den KUNTEN auf beliebige Weise zu informieren. Der KUNDE hat dann eine Frist von zehn (10) Kalendertagen ab der Benachrichtigung, um Einwendungen gegen den nachgelagerten Auftragsverarbeiter aufgrund eines gültigen Grundes im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten vorzubringen. Wenn der KUNTE innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhebt, gilt der nachgelagerte Auftragsverarbeiter als vom KUNTEN akzeptiert, vorbehaltlich des Abschlusses eines Vertrags über die nachgelagerte Auftragsverarbeitung, der Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit auferlegt, die mindestens den zwischen dem KUNTEN und dem Auftragsverarbeiter vereinbarten Verpflichtungen entsprechen, bevor die Daten an den nachgelagerten Auftragsverarbeiter übertragen werden.

Wenn der KUNTE der Ernennung eines nachgelagerten Auftragsverarbeiters unter den oben beschriebenen Bedingungen widerspricht, kann jede der Parteien den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen, beginnend mit den Bedingungen des Artikels 15 des Vertrags.

Der KUNTE erkennt an, dass PRAXYSANTÉ durch die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Artikels seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 28.2 der DSGVO nachkommt.

5.     BEDINGUNGEN FÜR DIE SPEICHERUNGSDIENSTE

Der KUNTE akzeptiert, dass die Bedingungen, die die Speicherungsdienste regeln, die des Vertrags über die Speicherung und seiner Anlagen sind, die zwischen dem Auftragsverarbeiter und dem nachgelagerten Auftragsverarbeiter abgeschlossen wurden. Die allgemeinen Bedingungen dieses Speicherungsvertrags sind auf der Website des nachgelagerten Auftragsverarbeiters verfügbar und eine Kopie kann dem KUNTEN auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Jede Änderung des Speicherungsvertrags, der zwischen dem Auftragsverarbeiter und dem nachgelagerten Auftragsverarbeiter abgeschlossen wurde, ändert automatisch die Bedingungen der Speicherungsdienste, die der Auftragsverarbeiter dem KUNTEN erbringt.

Der Auftragsverarbeiter teilt dem KUNTEN jede Änderung der Bedingungen mit, die die Speicherungsdienste regeln, die ihm vom nachgelagerten Auftragsverarbeiter mitgeteilt wird.

6.     SICHERHEITSMASSNAHMEN

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zur Schutz der Verarbeitung umzusetzen.

Wenn die vom Auftragsverarbeiter auf die Daten durchgeführten Operationen Daten betreffen, die von einem zugelassenen/certifizierten Gesundheitsdaten-Hoster gespeichert werden, der vom Auftragsverarbeiter in Artikel 4 des Anhangs benannt wird, verpflichtet sich der KUNTE, die vom Hoster festgelegten Sicherheitsmaßnahmen streng zu beachten, einschließlich des Zugriffs auf die Daten durch starke Authentifizierung.